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Sie führen Lernprogramme für Schulklassen durch und möchten Ihr Angebot auf die Wintermonate ausweiten? Suchen Sie nach Inspirationen für die Umsetzung? Bei diesem Seminar erhalten Sie Anregungen für Themen.
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© mirpic - fotolia.com
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Die Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost endet mit Ablauf des 15. Januars 2025. Unmittelbar nach Ablauf der Sperrfrist dürfen Festmist sowie Kompost auch zu späten Sommerungen (z. B. Mais) auf unbewachsenen Ackerflächen ausgebracht werden. Unabhängig von der Sperrfrist gilt weiterhin, dass stickstoffhaltige Düngemittel nur auf zum Zeitpunkt der Ausbringung aufnahmefähigen Böden ausgebracht werden dürfen.
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Ab 2025 wird die bodennahe Gülleausbringung auch auf dem Grünland zur Pflicht. In dieser Online-Informationsveranstaltung werden die rechtlichen Anforderungen und Ausnahmemöglichkeiten erläutert sowie deren Praxistauglichkeit diskutiert.
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Der Holzkirchner Pflanzenbautag ist mittlerweile fester Bestandteil im Veranstaltungskalender des AELF Holzkirchen. Auch im Jahr 2025 laden wir Sie wieder ganz herzlich ein.
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Referenten der oberbayerischen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren Sie rund um die Flächenförderung.
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Durch den Zerfall der Ampelkoalition hat sich die Lage bei der Anbindehaltung zwar kurzfristig entspannt, die Anbindehaltung bleibt aber weiterhin im Fokus von Handel und Politik. Wie können Sie reagieren? Welche Möglichkeiten haben Sie? Noch ist Zeit zu planen! Referenten der oberbayerischen ÄELF helfen Ihnen, Ihren Weg zu finden.
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Dienstag, 18. Februar 2025, 9 bis 13.30 Uhr
Rosenheimer Kälbertag
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Erweitern Sie Ihr Wissen beim Rosenheimer Kälbertag am 18. Februar 2025 von 9 bis 13.30 Uhr. Die Veranstaltung im Gasthaus Höhensteiger bietet Einblicke in den Bau von Kälberställen und die optimale Versorgung der Kälber von Geburt bis Abtränken und stellt anhand von Praktikerberichten Kälberställe vor.
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© Lisa Schubert, AELF FFB
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Die Forstlichen Gutachten bewerten die Situation der Waldverjüngung. Zusammen mit den ergänzenden Revierweisen Aussagen sind sie wichtige Grundlage für die behördliche Abschussplanung. Die Ergebnisse der diesjährigen Inventur sind jetzt verfügbar.
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Das 'Netzwerk Junge Eltern/Familien' erarbeitet Programme zu den Themen Ernährung und Bewegung, die sich am Alter der Kinder orientieren. Im Jahresverlauf gibt es in der Region verschiedene Veranstaltungen für Familien mit Kindern bis zu drei Jahren.
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Die Förster des AELF Holzkirchen bieten in Zusammenarbeit insbesondere mit den Waldbesitzervereinigungen Holzkirchen und Wolfratshausen Schulungen/Fortbildungen zu allen wichtigen Themen der Waldpflege an. Die Fortbildungen haben meist einen praktischen Teil mit Vorführungen und Möglichkeiten zum selbst Ausprobieren.
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Auf Grund eines bestätigten Risses Anfang Februar 2024 hat das Landesamt für Umwelt im Landkreis Miesbach drei Gemeinden neu in die Kulisse Herdenschutz-Zäune aufgenommen. Die Kulisse hat mindestens bis zum 31.12.2024 Bestand. Eine Antragstellung für die Erstellung von Herdenschutzzäunen ist im Zeitraum von 1. Januar bis einschließlich 31.10.2024 möglich.
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Als ein Ergebnis des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" müssen seit August 2019 in Bayern Gewässerrandstreifen an Oberflächengewässern eingehalten werden. Um Klarheit für die Landwirte zu schaffen, prüfen und kartieren die Wasserwirtschaftsämter (WWA) die Gewässer. Im Landkreis Miesbach ist das jetzt abgeschlossen.
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Foto: Jan Böhm
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Unsere Wälder stehen durch den Klimawandel vor großen Herausforderungen. Wir wollen sie fit machen für die Zukunft! Beispiele für erfolgreichen Waldumbau gibt es hier.
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Für das AELF Holzkirchen gehört Waldpädagogik zum gesetzlichen Bildungsauftrag. Nach Möglichkeit sollten vor allem die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen die Gelegenheit bekommen, mit „ihrem“ Förster einen Vormittag im Wald zu verbringen. Lehrerinnen und Lehrer können die kostenlosen Waldführungen beim AELF Holzkirchen buchen.
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Foto: LFL
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In Miesbach wurde seit den Bekämpfungsmaßnahmen im letzten Frühjahr kein weiterer Befall durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) festgestellt. Wenn das so bleibt, endet die Quarantänezone zum 31. Dezember 2024. Es gelten dazu weiterhin strenge Einschränkungen bei der Verbringung von Laubholz, damit auch diese Zone schnellstmöglich beendet werden kann.
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