Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Gegen Übergriffe durch den Wolf
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

Mit Beginn des Jahres 2025 sind viele Gemeinden im Landkreis Miesbach aus der Kulisse zur Förderung von Herdenschutzzäunen herausgefallen. Lediglich im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen blieb die Kulisse bestehen.
Dies liegt darin begründet, dass ohne nachweisliche Wolfsvorkommen die Kulissenausweisungen in der Regel zum Jahresende erlöschen.
Bei Interesse an einer Förderung ist deshalb tagesaktuell prüfen, ob die Flächen in einer ausgewiesener Kulisse liegen.
Die Antragstellung ist bis einschließlich 31. Oktober 2025 möglich.
Förderprogramm - Staatsministerium
Wolfssichtung /Wolfsriss: Wo melde ich? Was muss ich tun? – LfU
Veranstaltungen im April
Giftpflanzen und toxische Substanzen im Pferdefutter

Für Betreiber von Pferdebetrieben sowie Produzenten von Grobfutter für Pferde wichtig sind Kenntnisse über Giftpflanzen. Hierzu wird es im Jahr 2026 zwei Präsenz-Veranstaltungen geben.
Geflügelpest
© StMELF
Die Geflügelpest bricht nahezu jährlich aus. Sie ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die vor allem Hühner und Puten betrifft. Auch andere Vogelarten sind empfänglich. In Deutschland kommt es seit Oktober 2025 vermehrt zu Virusnachweisen.
Blauzungenkrankheit – Serotyp 8 in Bayern nachgewiesen
© Michael Modlmaier/StMELF
Schafe, Rinder, aber auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer können an der Blauzungenkrankheit (BT) erkranken. Kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) übertragen das Blauzungenvirus (BTV). Der Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich.
Schweinehaltende Betriebe
Rechtliche Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Sauenhalter, die vor dem 9. Februar 2021 ihre Stallungen in Betrieb genommen haben, müssen ab 9. Februar 2029 die Vorgaben der TierSchNutztV aus dem Jahr 2021 im Deckzentrum erfüllen. Sind für die Einhaltung dieser Frist bauliche Änderungen im Deckzentrum notwendig, die einer Baugenehmigung bedürfen, gilt eine Frist bis 9. Februar 2026.
Informationen zur Maul- und Klauenseuche
© Birgit Gleixner, LfL
Am 10.01.2025 wurde zum ersten Mal seit 1988 wieder ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland bestätigt. Die MKS ist eine hochansteckende Virusinfektion überwiegend der Klauentiere. Was bedeutet der Ausbruch für Bayern?


