Pflanzenbau
Meldungen
Ab 2025 wird die bodennahe Gülleausbringung auch auf dem Grünland zur Pflicht. In dieser Online-Informationsveranstaltung werden die rechtlichen Anforderungen und Ausnahmemöglichkeiten erläutert sowie deren Praxistauglichkeit diskutiert. Mehr
Der Holzkirchner Pflanzenbautag ist mittlerweile fester Bestandteil im Veranstaltungskalender des AELF Holzkirchen. Auch im Jahr 2025 laden wir Sie wieder ganz herzlich ein. Mehr
Freiflächenpflege im kommunalen Bereich
Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen
Im Laufe der Zeit siedeln sich auch auf gepflasterten oder befestigten Flächen verschiedene Pflanzen an. Das kann auf Gehwegen und Verkehrsflächen zu Problemen führen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf allen Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, grundsätzlich verboten!
Weitere Informationen - Landesanstalt für Landwirtschaft
Hage sind baumreiche Hecken, die oftmals als lebendige Zäune Wiesen einfassen und Grundstücksgrenzen markieren. Ihre Entstehung reicht in die Zeit der klösterlichen Besiedelung und Landvergabe zurück. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung stand die Hage im Mittelpunkt. Mehr
Im voralpinen Grünlandgürtel Bayerns treten zunehmend Kreuzkrautarten auf. Besonders das Jakobs- und das Wasserkreuzkraut machen in der Region Probleme. Das Erkennen und Bestimmen der Kreuzkräuter ist Voraussetzung, um die giftigen Pflanzen bekämpfen zu können. Es gilt, frühzeitig zu reagieren. Mehr
Umwandlung von Dauergrünland genehmigungspflichtig
Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist in Bayern ab dem 06.06.2014 jede Umwandlung Dauergrünland in Ackerland, Dauerkulturen und auch die Dauergrünlanderneuerung durch eine Grasnarbe zerstörende Maßnahme, nur dann noch zulässig, wenn er zuvor vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genehmigt wurde.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem, dass naturschutz- und wasserrechtliche Gründe einem Umbruch nicht entgegenstehen und der Antragsteller mindestens im gleichen Umfang, in dem Dauergrünland umgebrochen werden soll, neues Dauergrünland anlegt.
Für umweltsensible Dauergrünlandflächen besteht ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot. Eine Genehmigung zur Umwandlung ist für diese Flächen nicht möglich.
Seit 28.10.2016 gilt dies auch, wenn Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Fläche umgewandelt, also bebaut oder aufgeforstet werden soll. In diesem Fall ist es allerdings nicht erforderlich, eine andere Fläche mit der entsprechenden Hektarzahl als Dauergrünland neu anzulegen.
Ein Umbruch ohne bzw. vor der Genehmigung kann zu Kürzungen der Förderung führen.
Die Genehmigungspflicht gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebsinhaber die EU-Direktzahlungen beantragen. Betriebe die ausdrücklich von den Greeningauflagen befreit sind, unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.
Schwerpunkte
Neben der Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern, den roten und gelben Gebiete oder zur Erstellung einer Stoffstrombilanz relevant. Mehr
Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen. Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät. Mehr
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen ist Sitz der überregional tätigen Weiderechtskommission. Diese Kommission befasst sich mit der Regelung von alten Waldweiderechten, die immer noch auf vielen Flächen im Bergwald bestehen. Mehr
Die Bergbauernbetriebe bewirtschaften eine einmalige Kulturlandschaft. Sie stützen Wirtschaftskreisläufe, schützen vor Naturgefahren, erhalten die Biodiversität auf Almen und Alpen und pflegen Brauchtum. Die Almweide fördert die Tiergesundheit: Bei der Futteraufnahme im steilen Gelände werde weite Wege zurückgelegt. Mehr