Pflanzenbau

Meldungen

Kartierung der Gewässer
Gewässerrandstreifen im Landkreis Miesbach

Wiese neben Bach

Als ein Ergebnis des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" müssen seit August 2019 in Bayern Gewässerrandstreifen an Oberflächen­gewässern eingehalten werden. Um Klarheit für die Landwirte zu schaffen, prüfen und kartieren die Wasserwirtschaftsämter (WWA) die Gewässer. Im Landkreis Miesbach ist das jetzt abgeschlossen.  

Ergebnisse und Karten - WWA Rosenheim Externer Link

Betroffene Grundstückseigentümer haben bis zum 07.04.2024 Zeit, um Rückmeldung an das Wasserwirtschaftsamt zu geben. Hinweise und strittige Gewässerabschnitte werden noch einmal geprüft.
Danach wird die finale Kulisse an das Landesamt für Umwelt übergeben. Dieses veröffentlicht sie zum 1. Juli 2024 im Umwelt Atlas Bayern.

Freiflächenpflege im kommunalen Bereich
Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen

Von Unkraut bewachsener Weg

Im Laufe der Zeit siedeln sich auch auf gepflasterten oder befestigten Flächen verschiedene Pflanzen an. Das kann auf Gehwegen und Verkehrsflächen zu Problemen führen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf allen Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, grundsätzlich verboten!  

Weitere Informationen - Landesanstalt für Landwirtschaft Externer Link

Konditionalität und Düngerecht
Nach der Ernte: Anbauplanung für Betriebe

Mann beugt sich über eine Kreiselegge an einem Traktor auf dem Feld

© Sabine Weindl

Wie wirken sich düngerechtliche Vorgaben und die neuen Regelungen im Rahmen der Konditionalität auf die Flächenbewirtschaftung aus? Das Staatsministerium stellt anhand von Beispielbetrieben Vorgaben im Ackerbau dar.  

Überblick zu Konditionalität und Düngerecht Externer Link

Intensiver Marktfruchtbetrieb Externer Link

Schweine- und Bullenmastbetrieb Externer Link

Milchviehbetrieb mit Futterbau Externer Link