
Hage sind baumreiche Hecken, die oftmals als lebendige Zäune Wiesen einfassen und Grundstücksgrenzen markieren. Ihre Entstehung reicht in die Zeit der klösterlichen Besiedelung und Landvergabe zurück. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung stand die Hage im Mittelpunkt. Mehr

Im voralpinen Grünlandgürtel Bayerns treten zunehmend Kreuzkrautarten auf. Besonders das Jakobs- und das Wasserkreuzkraut machen in der Region Probleme. Das Erkennen und Bestimmen der Kreuzkräuter ist Voraussetzung, um die giftigen Pflanzen bekämpfen zu können. Es gilt, frühzeitig zu reagieren. Mehr

Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist in Bayern ab dem 06.06.2014 jede Umwandlung Dauergrünland in Ackerland, Dauerkulturen und auch die Dauergrünlanderneuerung durch eine Grasnarbe zerstörende Maßnahme, nur dann noch zulässig, wenn er zuvor vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genehmigt wurde.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem, dass naturschutz- und wasserrechtliche Gründe einem Umbruch nicht entgegenstehen und der Antragsteller mindestens im gleichen Umfang, in dem Dauergrünland umgebrochen werden soll, neues Dauergrünland anlegt.
Für umweltsensible Dauergrünlandflächen besteht ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot. Eine Genehmigung zur Umwandlung ist für diese Flächen nicht möglich.
Seit 28.10.2016 gilt dies auch, wenn Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Fläche umgewandelt, also bebaut oder aufgeforstet werden soll. In diesem Fall ist es allerdings nicht erforderlich, eine andere Fläche mit der entsprechenden Hektarzahl als Dauergrünland neu anzulegen.
Ein Umbruch ohne bzw. vor der Genehmigung kann zu Kürzungen der Förderung führen.
Merkblatt "Genehmigung einer Umwandlung von Dauergrünland" - Staatsministerium
© LfL
Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen informiert und berät Interessierte zu den Möglichkeiten vor Ort sowie zu den Maßnahmenprogrammen. Mehr

Neben der Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe zusätzliche Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern relevant. Mehr

Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen. Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät. Mehr

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen ist Sitz der überregional tätigen Weiderechtskommission. Diese Kommission befasst sich mit der Regelung von alten Waldweiderechten, die immer noch auf vielen Flächen im Bergwald bestehen. Mehr

Die Bergbauernbetriebe bewirtschaften eine einmalige Kulturlandschaft. Sie stützen Wirtschaftskreisläufe, schützen vor Naturgefahren, erhalten die Biodiversität auf Almen und Alpen und pflegen Brauchtum. Die Almweide fördert die Tiergesundheit: Bei der Futteraufnahme im steilen Gelände werde weite Wege zurückgelegt. Mehr