Regierungsbezirk Oberbayern
Walzfrist außerhalb der Wiesenbrütergebiete im Landkreis Miesbach bis einschließlich 15. April verlängert

Traktor mit Walze auf Grünland

© Michael Nowak

Die Walzfrist der Grünlandflächen endet grundsätzlich am 15. März. Aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung hat die Regierung von Oberbayern durch Allgemeinverfügung das Walzen in in den Lankreisen Miesbach und Garmisch-Partenkirchen bis einschließlich 15. April verlängert.
In allen anderen Landkreisen gilt das Walzverbot seit 2. April.
Keine Fristverlängerung gibt es dagegen für ausgewiesene Wiesenbrütergebiete; für diese gilt in ganz Oberbayern weiterhin ein Walzverbot nach dem 15. März.
Unverändert bleibt die Regelung, dass das Verbot nur bis zum ersten Schnitt gilt und die Beseitigung von Wild-, Weide- und Unwetterschäden ausgenommen, also jederzeit möglich ist.

Die von der Verschiebung ausgenommenen Wiesenbrütergebiete sind für Landwirte in iBALIS einsehbar.