Landwirtschaft
Mit 57.070 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 34 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Der Schwerpunkt der Agrarproduktion in den Landkreisen Bad Tölz/Wolfratshausen und Miesbach liegt in der Milchviehhaltung mit ca. 36 000 Kühen in ca. 1 500 Betrieben. 33 Prozent der Betriebe im Landkreis Miesbach und 18 Prozent im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wirtschaften nach den Regeln des ökologischen Landbaus. Im Dienstgebiet werden 300 Almen alljährlich mit ca. 8 400 Rindern bestoßen.
Meldungen
Beratungsangebot zur Unternehmensentwicklung
Dem AELF Holzkirchen ist es ein Anliegen, Landwirtinnen und Landwirte mit unserem Beratungsangebot dabei zu unterstützen, ihre Betriebe erfolgreich in die Zukunft zu führen. Bei einer strategischen Unternehmens- und Innovationsberatung werden gemeinsam mit der Betriebsleiterfamilie Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert. Mehr
Freitag, 13. Dezember 2024, 9 bis 15 Uhr
Stallbauseminar 2024
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen lädt ein zum Stallbauseminar am 13. Dezember 2024. Mehr
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm
Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
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GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit
© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)