Regierungsbezirk Oberbayern
Walzfrist außerhalb der Wiesenbrütergebiete bis einschließlich 1. April verlängert

Traktor mit Walze auf Grünland

© Michael Nowak

Die Walzfrist der Grünlandflächen endet grundsätzlich am 15. März. Aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung hat die Regierung von Oberbayern durch Allgemeinverfügung das Walzen in allen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten bis einschließlich 1. April 2025 gestattet.
Keine Fristverlängerung gibt es dagegen für ausgewiesene Wiesenbrütergebiete; für diese gilt in ganz Oberbayern weiterhin ein Walzverbot nach dem 15. März.

Die von der Verschiebung ausgenommenen Wiesenbrütergebiete sind für Landwirte in iBALIS einsehbar.