Käferholz außerhalb des Waldes lagern
Antrag auf Lagerung von Schadholz auf landwirtschaftlichen Flächen stellen
Foto: Jan Böhm
Nach dem Verlauf des Borkenkäfergeschehens der vergangenen Jahre ist weiterhin von einer hohen Ausgangspopulation an Buchdrucker und Kupferstecher auszugehen. Aufgrund der Witterung und der zahlreichen Einzelwürfe aus den verschiedenen Schadereignissen ist im gesamten Amtsbezirk ein erhebliches Brutraumpotential in Form von geschwächten und/oder geworfenen Bäumen vorhanden.
Bei weiterhin ungünstigem Witterungsverlauf besteht daher auch heuer wieder erhöhtes Risiko eines kalamitätsartigen Käfergeschehens. Hinzu kommt eine für einige Sortimente ungünstige Marktsituation. Im Wald verbleibendes, befallenes Käferholz stellt eine sehr hohe Gefahr für Massenvermehrung der Borkenkäfer dar.
Lagerung außerhalb des Waldes
Antragstellung
Die Meldung erfolgt online im iBALIS unter dem Menü "Meldungen/Anzeigen" "Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit".
Abweichend davon ist die Lagerung von Holz auf Dauergrünland außerhalb der Vegetationsperiode nicht meldepflichtig.