Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB)
Vorschriften zur Verbringung von Laubholz in der Quarantänezone Miesbach

Asiatischer Laubholzbockkäfer

Foto: LFL

Drei Quarantänezonen konnten in Bayern bereits aufgehoben werden.

Zum Jahreswechsel 2020/2021 konnten drei der ALB-Quarantänezonen in Bayern, nämlich Feldkirchen, Kelheim und Murnau, erfolgreich aufgehoben werden.

Quarantänezone in Miesbach bleibt mit Einschränkungen zum Verbringen von Laubholz

In Miesbach wurde seit den Bekämpfungsmaßnahmen im letzten Frühjahr kein weiterer ALB-Befall festgestellt. Wenn das so bleibt, endet die Quarantänezone zum 31. Dezember 2024. Bitte beachten Sie, dass in diesem Zeitraum weiterhin strenge Einschränkungen bei der Verbringung von Laubholz gelten, damit auch diese Zone schnellstmöglich beendet werden kann.

Hiebsmaßnahmen anmelden

Hiebsmaßnahmen, von denen Wirtsbaumarten des ALB betroffen sind (das sind alle heimischen Laubhölzer außer Eiche und Walnuss), müssen zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) angemeldet werden. Die gefällten Bäume werden anschließend von Mitarbeitern des AELF mit Spürhunden kontrolliert. Auch wenn bei der Hundekontrolle kein ALB-Befall festgestellt wurde, darf das Holz nur mit einem gültigen Pflanzenpass von der Flurstücksnummer verbracht werden.

Wann bekommt man einen Pflanzenpass?

Ein Pflanzenpass kann vom AELF Holzkirchen unter folgenden Bedingungen ausgestellt werden:
Das Holz ist gehackt zu Hackschnitzeln kleiner als 2,5 cm oder
das Holz ist entrindet und hitzebehandelt (eine halbe Stunde lang auf 56 °C).
Vor der Ausstellung eines Pflanzenpasses muss sich der Waldbesitzer bei der LfL als pflanzenerzeugender Betrieb registrieren lassen. Fragen zur Antragstellung beantwortet unsere Mitarbeiterin Frau Kastlmeier.

Wer sich nicht registrieren lassen und keinen Pflanzenpass beantragen will, kann das eingeschlagene Holz entweder im Wald belassen (als ganzer Baum oder aufgearbeitet) oder entsorgen (z. B. am Sammelplatz der Stadt Miesbach auf der Waitzinger Wiese).

Bitte beachten Sie, dass ein Verbringen des Holzes ohne diese Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt!

Ausnahme für spezifizierte Baumarten

Eine Ausnahme gibt es für Baumarten, die zwar zu den potentiellen Wirtsbaumarten des ALB gehören, aber nicht zu den sog. spezifizierten Baumarten zählen. Diese dürfen nach der Kontrolle mit Spürhunden von der Flurnummer verbracht werden. Zu diesen Baumarten gehören z. B. Vogelkirsche, Robinie, Roteiche und Obstbäume.

Für die heimischen Eichenarten, Walnuss und Nadelholz gelten keine Einschränkungen. Eine vollständige Liste der Wirtsbaumarten finden Sie in der Allgemeinverfügung auf der Seite zum Asiatischen Laubholzbockkäfer in Miesbach.

Weitere Informationen zum Asiatischen Laubholzbockkäfer in Miesbach

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