Holz
Vor Quarantäneschädlingen schützen

Dunkler Käfer mit weißen Punkten und langen Antennen.

Quarantäneschädling Asiatischer Laubholzbock (Foto: Wallerer, LWF)

Um das Risiko einer Ein- oder Verschleppung von Schadorganismen so gering wie möglich zu halten, unterliegen neben Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auch andere Gegenstände wie beispielsweise hölzernes Verpackungsmaterial bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union einer pflanzengesundheitlichen Kontrollpflicht nach den Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV). Entsprechende Regelungen werden derzeit auch auf EU-Ebene erarbeitet.

Hölzerne Verpackungsmaterialen und bestimmte Holzlieferungen, die beispielsweise von folgenden Schadorganismen befallen sind, dürfen aus Drittländern nicht eingeführt werden:

  • Asiatischer Laubholzbockkäfer
  • Kiefernholz-Nematode
  • Zitrus-Bockkäfer
  • Pilze wie der Pechkrebs an Kiefer
Die Lieferungen werden daher von Forstbeamten, den Sachbearbeitern für Qualitätssicherung und phytosanitäre Kontrollen, stichprobenartig kontrolliert. Dabei wird überprüft, ob die phytosanitären Standards eingehalten wurden und das Holz von Schadorganismen befallen ist.

Zuständigkeiten

Federführend zuständig für phytosanitäre Aufgaben ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising.

Pflanzengesundheit und Quarantäne - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Externer Link

Die Kontrollen vor Ort führt der Sachbearbeiter für Qualitätssicherung und phytosanitäre Kontrollen (kurz: QBF) durch.

Ansprechpartner phytosanitäre Aufgaben am AELF Holzkirchen

Durchführung phytosanitärer Importholz-Kontrollen

Auf der Grundlage des geltenden Pflanzenschutzrechts werden Verpackungen aus Massivholz stichprobenartig kontrolliert, die aus sogenannten Drittländern (Nicht-EU-Länder ohne die Schweiz) stammen. In der Praxis handelt es sich überwiegend um Natursteinlieferungen aus Übersee, die per Containerfracht geliefert werden und mit Holz verpackt sind.
Kontrolliert wird dabei, ob das Verpackungsholz den internationalen Standards entsprechend, als „phytosanitär behandelt“ markiert wurde (durch Stempel auf der Verpackung) und ob trotz vorhandener Markierung eventuell frischer Schädlingsbefall an dem Holz zu erkennen ist. Bei Beanstandungen wird je nach Gefahrenlage reagiert - von kostenpflichtigen Bescheiden bis zum sofortigen Verschluss mit Begasung des Containers.

Durchführung phytosanitärer Kontrollen für den Export

Wird Massivholz von Deutschland in sogenannte Drittländer geliefert, müssen ebenfalls die internationalen Pflanzenschutzstandards eingehalten werden. Zu diesem Zweck werden alle Betriebe, die Verpackungsholz behandeln oder herstellen einmal jährlich kontrolliert. Dabei ist besonders wichtig, dass die behandelten Hölzer (in Deutschland nur Hitzebehandlung zulässig) bis zum Behandler rückverfolgt werden können, damit bei Reklamationen eventuelle Mängel sofort abgestellt werden können.
Neben Verpackungsholz wird auch noch Schnittware für den Export kontrolliert. Auch hier geht es um die Schädlingsfreiheit, die je nach Empfängerland durch unterschiedliche Anforderungen (z. B. keine Befallsspuren, keine Rindenreste und/ oder Verschmutzungen, Mindesttrockenheit) gewährleistet werden soll.