Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt seit 1986 alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, kurz auch Vegetationsgutachten genannt.
Bevor die Forstlichen Gutachten erstellt werden, führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung alle drei Jahre im Vorfeld der Drei-Jahres-Abschussplanung für Rehwild von Ende Februar bis Anfang Juni eine Inventur der Waldverjüngung durch. Dabei werden bayernweit über zwei Millionen junge Waldbäume untersucht, ob und wie stark diese durch Schalenwildverbiss (Rehwild, Rotwild, Gamswild und andere) beeinflusst sind.
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising wertet die im Rahmen der Verjüngungsinventur erfassten Daten aus. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird für jede der rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern ein Forstliches Gutachten erstellt.
Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten an der Abschussplanung – Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber - ein wichtiges Hilfsmittel, um für die jeweils kommende Planungsperiode gesetzeskonforme Abschusspläne für das Schalenwild aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen die Gutachten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.
Weitere Informationen zu den Forstlichen Gutachten Bayern:
Ergebnisse der Forstlichen Gutachten 2018
Wertung der Verbiss-Situation
Die Verbisssituation durch Reh-, Rot- und Gamswild in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach hat sich in den letzten drei Jahren sehr unterschiedlich entwickelt. So hat sich die Verbisssituation in einigen "traditionell" guten Hegegemeinschaften weiter verbessert, wohingegen in anderen die Verbissbelastung im Vergleich zu 2015 weiter angestiegen ist.
In acht von 15 Hegegemeinschaften ist die Verbissbelastung als tragbar gewertet, in einer sogar günstig während sechs Hegegemeinschaften eine zu hohe Verbissbelastung aufweisen.
Abschussempfehlungen
Es wird empfohlen, dass in sieben Hegegemeinschaften der bisherige Soll-Abschuss beibehalten wird.
In den sechs Hegegemeinschaften, die ein zu hohe Verbissbelastung aufweisen und in zwei in denen der Wildverbiss als tragbar gewertet wurde , sollte der Abschuss erhöht werden
Die ergänzenden Revierweisen Aussagen fanden 2018 erneut sehr großen Zuspruch bei den Beteiligten auf Revierebene. So wurden im Amtsgebiet für 170 Jagdreviere Aussagen zu örtlichen Verbissbelastung erstellt.
Die Leistungen aller Beteiligten vor Ort, insbesondere der Jäger und Jagdgenossen in Revieren mit tragbarer oder günstiger Verbissbelastung, verdienen höchste Anerkennung. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau und Erhalt zukunftsfähiger, stabiler und wertvoller Mischwälder.
Hegegemeinschaft 84 Mangfall-West
Hegegemeinschaft 85 Mangfall-Ost
Hegegemeinschaft 86 Holzkirchen
Hegegemeinschaft 806 Miesbach
Hegegemeinschaft 15 Bad Tölz Ost
Hegegemeinschaft 16 Bad Tölz West
Hegegemeinschaft 17 Kochel
Hegegemeinschaft 18 Lenggries Ost
Hegegemeinschaft 19 Lenggries West
Hegegemeinschaft 20 Egling
Hegegemeinschaft 21 Dietramszell
Hegegemeinschaft 22 Münsing
Hegegemeinschaft 23 Eurasburg
Hegegemeinschaft 24 Königsdorf
Hegegemeinschaft 805 Isarwinkel
Ansprechpartner
Christian Webert
AELF Holzkirchen
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