Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB)
Vorschriften zur Verbringung von Laubholz in der Quarantänezone Miesbach
Foto: LFL
Drei Quarantänezonen konnten in Bayern bereits aufgehoben werden.
Zum Jahreswechsel 2020/2021 konnten drei der ALB-Quarantänezonen in Bayern, nämlich Feldkirchen, Kelheim und Murnau, erfolgreich aufgehoben werden.
Quarantänezone in Miesbach bleibt mit Einschränkungen zum Verbringen von Laubholz
Hiebsmaßnahmen anmelden
Wann bekommt man einen Pflanzenpass?
Das Holz ist gehackt zu Hackschnitzeln kleiner als 2,5 cm oder
das Holz ist entrindet und hitzebehandelt (eine halbe Stunde lang auf 56 °C).
Vor der Ausstellung eines Pflanzenpasses muss sich der Waldbesitzer bei der LfL als pflanzenerzeugender Betrieb registrieren lassen. Fragen zur Antragstellung beantwortet unsere Mitarbeiterin Frau Kastlmeier.
Wer sich nicht registrieren lassen und keinen Pflanzenpass beantragen will, kann das eingeschlagene Holz entweder im Wald belassen (als ganzer Baum oder aufgearbeitet) oder entsorgen (z. B. am Sammelplatz der Stadt Miesbach auf der Waitzinger Wiese).
Ausnahme für spezifizierte Baumarten
Für die heimischen Eichenarten, Walnuss und Nadelholz gelten keine Einschränkungen. Eine vollständige Liste der Wirtsbaumarten finden Sie in der Allgemeinverfügung auf der Seite zum Asiatischen Laubholzbockkäfer in Miesbach.
Weitere Informationen zum Asiatischen Laubholzbockkäfer in Miesbach